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Landesgraduiertenförderung

Die Promotionsstipendien der Landesgraduiertenförderung werden zur Förderung besonders qualifizierter wissenschaftlicher Nachwuchskräfte aus Mitteln des Landes vergeben. Für die Vergabe von Stipendien nach dem LGFG sind die Hochschulen zuständig.

Ausschreibung 2024

Bewerbungsschluss ist der 19. April 2024 13:00 Uhr im Briefkasten der Zentralverwaltung am Fahnenbergplatz (Rektorat) oder der Poststelle der Universität. Dabei gilt der Eingangsstempel der Universität und nicht der Poststempel! Später eingehende Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.

 

Gefördert werden

Doktorandinnen und Doktoranden aller Fakultäten

Art der Förderung

Stipendium (kein Arbeitsverhältnis)
Steuerfrei, unterliegt nicht der Sozialversicherungspflicht

Höhe der Förderung

Stipendium in Höhe von 1.300,00 Euro monatlich (inkl. Sach- und Reisekostenpauschale), gegebenenfalls zuzüglich Kinderzuschläge in Höhe von 300,00 Euro (ein Kind) bzw. Erhöhung um jeweils 100,00 Euro für jedes weitere Kind.

Dauer der Förderung

Reguläre Stipendien: Die Dauer der Förderung beträgt höchstens drei Jahre. Die Stipendien werden in der Regel für drei Jahre bewilligt. Vor Ablauf des ersten und des zweiten Jahres sind jeweils ein Zwischenbericht des Stipendiaten/der Stipendiatin über sein/ihr Promotionsvorhaben sowie ein Gutachten des/der verantwortlichen Betreuers/Betreuerin der Dissertation bei der zentralen Vergabekommission einzureichen. Ist aufgrund des Zwischenberichts und des Gutachtens ein zeitgerechter Fortschritt der Dissertation nicht erkennbar, kann die Bewilligung des Stipendiums widerrufen werden.
Stipendienbeginn ist immer ist in der Regel der 1. Oktober bzw. 1. November eines Jahres.

Mit den regulären LGFG-Stipendien werden Promovierende gefördert, die sich in der Anfangsphase ihrer Dissertation befinden. Zwischen der Annahme als Doktorandin oder Doktorand und der Antragstellung sollten nicht mehr als 18 Monate liegen.

Viertes Förderjahr: Die Dauer der Förderung kann in begründeten Fällen auf Antrag um höchstens ein Jahr auf insgesamt maximal vier Jahre verlängert werden. Ein begründeter Fall liegt insbesondere vor, wenn der Stipendiat/die Stipendiatin ein Kind unter vierzehn Jahren oder einen pflegebedürftigen Angehörigen/eine pflegebedürftige Angehörige zu versorgen hat oder aufgrund nicht nur vorübergehender oder chronischer gesundheitlicher Beeinträchtigungen in seiner/ihrer Arbeit an dem Promotionsvorhaben erheblich eingeschränkt ist. Dem Antrag sind geeignete Nachweise für den geltend gemachten Verlängerungsgrund beizufügen.

Abschlussstipendien: Für Doktorandinnen und Doktoranden, die zum Ende des Wintersemesters ihre Dissertation einreichen werden und eine Abschlussfinanzierung benötigen. Laufzeit bis zu maximal fünf Monate innerhalb des Förderzeitraums 1. August bis 31. Dezember eines Jahres.

Prozedere

Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen (siehe Liste und Link unten) müssen innerhalb der Bewerbungsfrist bis 19. April 2024, 13 Uhr in zweifacher Ausführung beim Freiburg Graduate Centre (GraCe) der Freiburg Research Services eingereicht werden:

  1. eine Ausführung als PDF per E-Mail

    und

  2. eine Ausführung postalisch bzw. persönlich und eigenhändig unterschrieben.


Außerhalb der Frist eintreffende oder unvollständige Anträge können leider nicht berücksichtigt werden.


Bitte beachten Sie: Die Kopie der Bestätigung der Annahme als Doktorand*in ist eine Bewerbungsunterlage. Da das Verfahren zur Annahme als Doktorand*in an der Fakultät mehrere Monate dauern kann, sollten Sie den Antrag frühzeitig stellen und die Sitzungstermine des Promotionsausschusses Ihrer Fakultät beachten.

 

Die zentrale Vergabekommission trifft sich im Juni/Juli, um über die eingegangenen Anträge zu entscheiden. Unmittelbar nach dem Entscheid senden wir Ihnen einen Bescheid darüber zu, ob und für welche Dauer Ihrem Antrag entsprochen wurde. Sind alle Formalitäten erledigt, bekommen Sie immer zu Beginn eines Monats Ihr Stipendium überwiesen.

Bitte beachten Sie: Besteht während des Förderzeitraums ein Arbeitsverhältnis an der Universität Freiburg oder soll eines eingegangen werden, müssen Sie das Stipendium möglichst frühzeitig bei der Personalabteilung anzeigen.

 

Förderlinien und einzureichende Bewerbungsunterlagen

Antrag auf Erstbewilligung (1.–12. Monat)

Einzureichende Unterlagen für eine Weiterförderung nach dem 1. Förderjahr (13.–24. Monat)

Einzureichende Unterlagen für eine Weiterförderung nach dem 2. Förderjahr (25.–36. Monat)

Antragsunterlagen für eine Verlängerung: Viertes Förderjahr wegen besonderer Gründe (37.–48. Monat)

Antrag auf ein Abschlussstipendium zur Fertigstellung der Promotion

 

 

Frequently Asked Questions (FAQ)