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Projektmanagement

Antragsmuster

Das EU-Büro stellt auf Anfrage gern ein Formblatt zur Verfügung, das die zur Antragstellung erforderlichen administrativen und rechtlichen Angaben enthält.

 

Budget

Eine der größten Herausforderungen ist die Erstellung des Budgets. Da jedes Projekt einzigartig ist, kann zwar keine allgemeingültige Berechnung angeboten  werden, das EU-Büro hält jedoch zur Orientierung Tabellen bereit, die zur Kostenkalkulation herangezogen werden können.

 

Gestaltung von Work Packages, Deliverables und Milestones

Das EU-Büro berät zur Gliederung von Work Packages sowie zur Gestaltung von Deliverables und Milestones.

 

Zuwendungsvereinbarung (Grant Agreement - GA)

Mit der öffentlich-rechtlichen Finanzhilfevereinbarung zwischen der EU-Kommission und dem Koordinator als Vertreter des Projektkonsortiums werden die Rechte und Pflichten des Konsortiums gegenüber der EU-Kommission bei der Durchführung des Forschungsprojekts geregelt. Die Projektpartner treten der Vereinbarung bei.

Die Vereinbarung besteht aus mehreren Teilen:

Im Hauptteil werden Projekttitel, Teilnehmer, Fördersumme, Dauer,  und zu liefernde Dokumente (Audits, Berichte) etc. genannt; außerdem sind u.a. die Arbeitsbeschreibung und das Budget als Annexe beigefügt.

Das GA wird in ähnlicher Form für eine Vielfalt von Projekten benutzt und regelt die Grundlinien der Mittelgewährung und Projektdurchführung: Seit Beginn des 6. Rahmenprogramms (2002) verlangt die EU-Kommission daher bei der überwiegenden Zahl der Projekte zur Regelung spezifischer Fragen innerhalb des Konsortiums den Abschluss einer zusätzlichen Vereinbarung zwischen den Partnern, dem sog. Consortium Agreement (Konsortialvertrag).

 

Consortium Agreement (Konsortialvertrag)

In der Regel erhalten die Partner in EU-Projekten einen Konsortialvertrag vom Koordinator zugesandt. Projektkoordinatoren aus der Universität Freiburg stellt das EU-Büro gern ein auf die jeweiligen Bedürfnisse zugeschnittenes Muster bereit.

Zusätzlich sollte jeder Teilnehmer eines EU-Projekts aus der Universität Freiburg die ihm vom Koordinator zugesandten Dokumente durch das EU-Büro juristisch prüfen lassen. Dies gilt insbesondere für den Konsortialvertrag, der an die Erfordernisse der unterschiedlichen Forschungsschwerpunkte und Projektbeteiligungen angepasst werden muss.

Das Consortium Agreement regelt Entscheidungsabläufe und Verwertungsrechte sowie allgemein die Zusammenarbeit der Partner. Es wird als privatrechtliches Dokument lediglich von allen Projektpartnern unterschrieben, nicht jedoch von der EU-Kommission.

Eine allgemeine Checkliste mit den wichtigsten Punkten, die im Konsortialvertrag behandelt werden, sowie ein Mustertext findet sich hier.