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GraCe-Reisestipendien

Im Jahr 2024 können sich Promovierende der Universität Freiburg (mit Ausnahme der Medizinischen Fakultät) um Stipendien für ihre Konferenzreisen bewerben, sofern sie die Reise nicht aus Mitteln ihres Instituts, ihres Promotionsprogramms oder ihres Stipendiengebers finanzieren können.
 
Gefördert werden:

  • für die Dissertation relevante Reisen zu oder Online-Formate von Tagungen, Konferenzen, Symposien und Summer Schools, bei denen ein eigener Beitrag (z. B. Vortrag, Poster) geleistet wird.


Nicht gefördert werden:

  • Forschungsaufenthalte wie beispielsweise Feldstudien oder Archivaufenthalte;
  • vor dem Zeitpunkt der Bewerbung bereits besuchte Konferenzen.


Erstattet werden:

  • die Teilnahmegebühr sowie Übernachtungs- und Reisekosten nach dem Landesreisekostengesetz. Bei Reisen innerhalb Deutschlands sowie bis zu einer Reisedauer von ca. 10 Std. werden nur Bahnfahrten 2. Klasse gefördert. Bei Flugreisen ist eine Klimaabgabe (z. B. über Atmosfair) zu entrichten. Beschäftigte der Universität Freiburg geben bitte ihre Universitätsadresse als Rechnungsadressen an.
  • in der Regel 50 % oder 75 % der beantragten Kosten. In Ausnahmefällen können besonders herausragenden Bewerberinnen und Bewerbern 100 % der beantragten Kosten erstattet werden.


Bitte beachten Sie:
Das GraCe-Reisestipendium ist grundsätzlich nicht mit einer Dienstreise kombinierbar.

Bewerber*innen, die bereits ein GraCe-Reisestipendium erhalten hatten, sollten beachten:

  • eine Förderung ist grundsätzlich alle zwölf Monate und insgesamt zweimal möglich.


Prozedere:
Sie können Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen (siehe Liste unten) jederzeit postalisch an GraCe senden. Das Auswahlkomitee trifft sich bis zu viermal im Jahr, um über die eingegangenen Anträge zu entscheiden (in der Regel im Januar, April, Juli und Oktober). Die Bewerbungsfrist für die nächste Sitzung des Auswahlkomitees endet am 17. April 2024. Später eintreffende Anträge werden für die darauffolgende Sitzung im Juli 2024 berücksichtigt. Unmittelbar nach dem Entscheid senden wir Ihnen ein Schreiben darüber zu, ob und ggf. in welcher Höhe Ihrem Antrag stattgegeben wurde. Bei einem positiven Bescheid erhalten Sie die Kosten nach Ihrer Reise zurück, sobald uns Ihre vollständige Abrechnung – bei der die Originalbelege einzureichen sind – erreicht hat. Über die genaue Form der Abrechnung informieren wir Sie gemeinsam mit dem Bewilligungsschreiben.
 
Hauptkriterien für eine Förderung durch ein GraCe-Reisestipendium

  • Relevanz der Reise für das Dissertationsprojekt
  • Relevanz der Reise für die wissenschaftliche Weiterentwicklung der Bewerber*innen
  • Finanzielle Bedürftigkeit der Bewerber*innen


Einzureichende Bewerbungsunterlagen:

  • ausgefülltes Formular eigenhändig unterschrieben vom Antragsteller/von der Antragstellerin und der/dem Betreuenden;
  • Motivationsschreiben, das die Bedeutung der Konferenzreise für das Dissertationsprojekt sowie für die wissenschaftliche Weiterentwicklung der/des Antragstellenden betont (max. zwei Seiten);
  • Lebenslauf mit Angaben zu Abschlussnoten, Promotionsdauer, Dissertationsart (monographisch oder publikationsbasiert), Publikationen, Auszeichnungen/Preise, Finanzierung (z. B. Höhe des Stipendiums, Umfang der Mitarbeiterstelle), bereits besuchten Konferenzen und durch ein GraCe-Reisestipendium geförderte Konferenzen sowie sozialem Engagement;
  • Bestätigung über die Annahme des eigenen Beitrags durch die Konferenzorganisation – eine ausgedruckte E-Mail-Bestätigung genügt;
  • Bestätigung der Annahme als Doktorand*in durch die Fakultät – eine Abschlussanerkennung sowie eine Betreuungszusage von der/dem Betreuenden sind keine Annahmebestätigung;
  • sofern Sie Mitarbeiter*in der Universität Freiburg sind: Bestätigung der/des Vorgesetzten, dass die Reisekosten nicht z. B. im Rahmen einer Dienstreise erstattet werden können;
  • sofern Sie in einem strukturierten Promotionsprogramm sind: Bestätigung des Koordinators/der Koordinatorin, dass die Reisekosten nicht vom Programm übernommen werden können;
  • sofern Sie ein Stipendium beziehen: Bestätigung des Stipendiengebers, dass die Erstattung Ihrer Reisekosten nicht über diesen erfolgen kann. Vergibt der Stipendiengeber grundsätzlich keine dementsprechenden Mittel, genügt ein Verweis auf diesen Grundsatz;
  • Kostenvoranschläge über die zu erwartenden Teilnahmegebühren, Übernachtungs- und Reisekosten (Nachweis über zu zahlende Teilnahmegebühr, Ausdruck der Reiseverbindung Deutsche Bahn, Ausdruck der Fluginformation inklusive Kosten, Ausdruck der Berechnung der Klimaabgabe, Ausdruck der Hotelpreise) – wir berücksichtigen nur Kosten, die Sie nachweisen;
  • Informationen darüber, ob Sie sich bei anderen Fördergebern um eine Unterstützung bemüht haben oder bemühen werden;
  • darüber hinaus können Sie, wenn Sie möchten, weitere Angaben zu Ihrer finanziellen Situation machen. Wir behalten uns vor, diese Angaben zu überprüfen und Nachweise einzufordern.

 
Bitte verzichten Sie darauf, Ihre Unterlagen zu tackern.

Es werden nur vollständige Bewerbungsunterlagen an das Auswahlkomitee weitergereicht. Bitte kontaktieren Sie uns bei Fragen zu den GraCe-Reisestipendien, bevor Sie Ihre Bewerbungsunterlagen verschicken.
 
Bewerbungsanschrift:
Albert-Ludwigs-Universität Freiburg
Freiburg Research Services
Graduate Centre
Fahnenbergplatz
79085 Freiburg