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Einzureichende Unterlagen für eine weitere Förderung (25.–36. Monat)

Vor Ablauf des zweiten Jahres sind ein Zwischenbericht des Stipendiaten/der Stipendiatin über sein/ihr Promotionsvorhaben sowie ein Gutachten des/der verantwortlichen Betreuers/ Betreuerin der Dissertation bei der zentralen Vergabekommission einzureichen. Ist aufgrund des Zwischenberichts und des Gutachtens ein zeitgerechter Fortschritt der Dissertation nicht erkennbar, kann die Bewilligung des Stipendiums widerrufen werden.

Der Zwischenbericht und die Stellungnahme müssen fristgerecht innerhalb der aktuellen LGFG-Ausschreibung (01.03.-19.04.2024; 13 Uhr) eingereicht werden.

Folgende Unterlagen müssen

I. einmal als PDF-Datei per Email

und

II. einmal ausgedruckt und eigenhändig unterschrieben per Post bzw. persönlich eingereicht werden:

 

1. Arbeitsbericht, aus dem sich der sachliche und zeitliche Verlauf der Ergebnisse der bisherigen Arbeit sowie ein Arbeits- und Zeitplan für die Fortsetzung bzw. den Abschluss des Vorhabens ergeben.

2. Gutachten des/der Erstbetreuers*in zum Arbeitsbericht und den bisher erbrachten Leistungen des/der Stipendiat*in.

 

Bitte senden Sie die Unterlagen an:

(eine PDF-Datei per E-Mail)

und ausgedruckt an:

Albert-Ludwigs-Universität Freiburg
Freiburg Research Services
Graduate Centre (GraCe)
LGFG
Fahnenbergplatz
D - 79085 Freiburg

 

Bitte verzichten Sie darauf, Ihre Unterlagen zu tackern.